Hausverwaltung — Verkauf — Vermietung
Immobilien Brinkmann
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EMail: Info@Immo-Brinkmann.de

Am Hulsberg 19, 28205 Bremen
Tel.: 0421 / 44 90 72 — Fax: 0421 / 49 30 34

Hausverwaltung



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Der Verwalter ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer(n)/Eigentümergemeinschaft und Verwalter. Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäß neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen, auch spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften voraus.

Unsere Verwaltertätigkeit umfasst folgende Dienstleistungen, die auch individuell vereinbart werden können:

  1. Buchhaltung (Erfassung über unsere hauseigene EDV-Anlage)

    1. Überwachung des Hausgeldkontos, Rechnungsanweisungen (Instandhaltung, Betriebskosten, Heizkosten), Versicherungen, Mahnverfahren

    2. Erstellung eines Wirtschaftsplans, Erstellung der Gesamtjahresabrechnung, Einzelabrechnung

    3. Prüfung der Abrechnung mit dem Verwaltungsbeirat

    4. Anlage der Gelder aus der Instandhaltungsrücklage

  1. Technische Betreuung

    1. Überwachung des baulichen Zustandes der Gebäude, Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung

    2. Ausschreibungen und Einholungen von Angeboten, Auftragserteilung (in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat), Prüfung der Handwerkerrechnungen

    3. Bearbeitung von Versicherungsschäden wie Sturm, Leitungswasser usw.

  1. Allgemeine Betreuung

    1. Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
      - Festlegung der Tagesordnung (in Absprache mit dem Beirat)
      - Erstellen der Einladung und Versand

    2. Erstellung einer Hausordnung einschl. Erstellung von Reinigungsplänen, Überwachung der Einhaltung der Hausordnung, Überwachung der Hausmeister und Reinigungskräfte

    3. Abschluss von Wartungsverträgen (Heizung, Öltank, Aufzug, Feuerlöscher)

    4. Tarifabschlüsse bzw. Änderungen (Öl,Strom, Gas, Wasser/Kanal)

    5. Ansprüche der Wohnungseigentümer gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen, sofern der Verwalter hierzu durch Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt ist.

Der Wohnungseigentümergemeinschaft wird durch unserem umfangreichen Erfahrungspotential eine fachgerechte und seriöse Hausverwaltung präsentiert.

Die Hausverwaltung ist eine qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird die Höhe der Verwaltergebühr bestimmt durch den Umfang und die Güte der vom Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringende Leistungen. Ein Vergleich von Verwaltergebühren bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleiches der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsfirmen möglich.