Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.

 

Die Annahme, Vertretung und/oder Weitergabe von Informationen und Verkaufsaufgaben durch den Empfänger, nach erfolgter Angabe des Veräusserers und der Objektanschrift, begründet den Abschluss eines Vermittlungs-/Nachweisauftrages mit uns.

 

Wir bemühen uns stets um vollständige und korrekte Informationen. Da wir hierbei auf die Informationen unserer Auftraggeber angewiesen sind, übernehmen wir keine Gewähr und keine Haftung. Alle Zeichnungen stellen lediglich eine Information dar und erheben keinen Rechtsanspruch auf Richtigkeit und Massstabstreue. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weiter gegeben werden. Zuwiderhandlungen sind schadenersatzpflichtig.

 

2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger das nachgewiesene/vermittelte Objekt bekannt, hat er dies unverzüglich unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an.

 

3. Entstehen eines Courtage-/Provisionsanspruchs

Unser Courtage-/Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises/Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.

Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen/vermittelten Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Courtage-/Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

 

Der Courtageanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktritts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in einer Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

Bei Ausübung des Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

 

4. Fälligkeit und Höhe des Courtage-/Provisionsanspruchs

Unser Courtage-/Provisionsanspruch ist bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Courtage/Provision. Diese ist acht Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % in Rechnung gestellt.

 

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages, bzw. für die Vermittlung, ist eine Courtage in Höhe von 5,95 % incl. 19 % Mehrwertsteuer fällig und gemäß „Bremer Usancen“ vom Käufer zu übernehmen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Die durch den Kaufvertragsabschluss weiterhin entstehenden Ankaufsnebenkosten, d.h. Grunderwerb­steuer, Notar- und Gerichtskosten sind in der Regel ebenfalls vom Käufer zu übernehmen, falls dies nicht anders im Kaufvertrag geregelt ist.

 

 

Für Vermietungen fällt eine Courtage in Höhe der 2 -fachen Netto-Miete zzgl. 19 % Mehrwertsteuer an. Diese ist, wenn nicht vertraglich anders vereinbart vom Mieter zu tragen.

 

Bei gewerblichen Vermietungen und Verpachtungen berechnen wir

  • bei einer Vertragsdauer von bis zu 5 Jahren eine Courtage in Höhe der 2-fachen Netto-Miete zzgl. ges. Mehrwertsteuer (derzeit 19%)
  • bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren eine Courtage in Höhe von 3% zzgl. ges. Mehrwertsteuer (derzeit 19%) der Gesamt-Netto-Miete jedoch höchstens 3% zzgl. ges. MwSt. der Gesamt-Netto-Miete von 10 Jahren.

Diese Courtage wird, sofern nicht anders vereinbart, vom Mieter übernommen.

 

5. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.

 

6. Vertragsverhandlungen und -abschluss

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und die sich darauf beziehenden schriftlichen Nebenabreden.

 

7. Teilunwirksamkeitsklausel

Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften sich davon als unwirksam erweisen. An die Stelle evtl. unwirksamer Bedingungen treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

8. Annahmeerklärung

Mit der Entgegennahme des Angebots erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen einverstanden.

 

9. Bonitätshaftung

Die Firma „Immobilien Brinkmann“ haftet nicht für die Bonität der vermittelten und nachgewiesenen Vertragsparteien.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Bremen

Hier finden Sie uns

Immobilien Brinkmann
Am Hulsberg 19
28205 Bremen

Kontakt

Rufen Sie einfach an:

 

Tel:  0421 - 44 90 72

Fax: 0421 - 49 30 34

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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