Wissenswertes

Der Verwalter ist stets Sachwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen den Eigentümern und dem Verwalter. Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäß neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen, auch spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften voraus.

 

Unsere Verwaltertätigkeit umfasst folgende fachgerechte Dienstleistungen, die auch individuell vereinbart werden können:

  1. Buchhaltung (Erfassung über unsere hauseigene EDV-Anlage)

    1. Überwachung des Hausgeldkontos, Rechnungsanweisungen (Instandhaltung, Betriebskosten, Heizkosten), Versicherungen, Mahnverfahren

    2. Erstellung eines Wirtschaftsplans, Erstellung der Gesamtjahresabrechnung, Einzelabrechnung

    3. Prüfung der Abrechnung mit dem Verwaltungsbeirat

    4. Anlage der Gelder aus der Instandhaltungsrücklage

  2. Technische Betreuung

    1. Überwachung des baulichen Zustandes der Gebäude, ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung

    2. Ausschreibungen und Einholungen von Angeboten, Auftragserteilung (in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat), Prüfung der Handwerkerrechnungen

    3. Bearbeitung von Versicherungsschäden wie Sturm, Leitungswasser usw.

  3. Allgemeine Betreuung

    1. Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
      - Festlegung der Tagesordnung (in Absprache mit dem Beirat)
      - Erstellung und Versand der Einladungen

    2. Ausarbeitung einer Hausordnung einschl. Reinigungsplänen, Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung, Betreuung der Hausmeister und Reinigungskräfte

    3. Abschluss von Wartungsverträgen (Heizung, Öltank, Aufzug, Feuerlöscher, ...)

    4. Tarifabschlüsse bzw. Änderungen (Öl, Strom, Gas, Wasser/Kanal)

    5. gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer, sofern der Verwalter hierzu durch Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt worden ist.

Der Wohnungseigentümergemeinschaft steht durch unser umfangreiches Erfahrungspotential eine kompetente und seriöse Hausverwaltung zur Seite.

Die Hausverwaltung ist eine qualifizierte Dienstleistung, deshalb wird die Höhe der Verwaltergebühr stets durch Umfang und Güte der vom Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistungen bestimmt. Ein qualitativer Vergleich von Verwaltergebühren bei verschiedenen Verwalterangeboten ist daher nur auf Grundlage der angebotenen Leistungen möglich.

Wir freuen uns, Ihnen ein Angebot zusenden zu dürfen.

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Immobilien Brinkmann
Am Hulsberg 19
28205 Bremen

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